Krypto-Lending mit Bitcoin: Warum Ihre Erträge nicht einfach mit 25 % besteuert werden

Wenn Sie Bitcoin verleihen (Krypto-Lending) und dafür Zinsen/Rewards erhalten, kann das steuerlich anders laufen als viele erwarten: Das FG Köln hat entschieden, dass diese Vergütungen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer (25 %) unterliegen, sondern als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.


Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – beim BFH ist die Revision anhängig.

Was bedeutet das in der Praxis?

  • Keine automatische 25 %-Besteuerung wie bei typischen Kapitalerträgen
  • Besteuerung kann – je nach Einkommen – höher ausfallen (Progression)
  • Nachweise und Dokumentation werden entscheidend (Plattform-Reports, Wallet-Belege, Zuflusszeitpunkte)

Verständliche Beispiele

Beispiel 1: „Zinsen“ in Bitcoin

Sie verleihen Bitcoin über eine Plattform und erhalten dafür z. B. 0,02 BTC als Vergütung.
Steuerlich zählt der Euro-Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Diese Einnahme wird dann grundsätzlich mit dem individuellen Steuersatz besteuert.

Beispiel 2: Rewards in einem anderen Coin

Sie verleihen BTC und bekommen die Vergütung z. B. in USDT oder einem Plattform-Token.
Auch das ist eine Vergütung – und damit typischerweise ebenfalls sonstige Einkünfte.

Beispiel 3: „Nur nebenbei“

Auch wenn es „kleine Beträge“ sind: Sobald Vergütungen zufließen, können sie steuerlich relevant sein. (Bei § 22 Nr. 3 EStG gibt es zwar eine Freigrenze, aber die korrekte Einordnung und Dokumentation bleibt wichtig.)


Besonders relevant für Handwerker und Selbständige

Wenn Sie im Handwerk selbständig sind, ist das Thema oft doppelt sensibel:

  1. Progression/Steuersatz:
    Bei gutem Gewinn kann der persönliche Steuersatz deutlich über 25 % liegen – Lending-Erträge können damit spürbar teurer werden.
  2. Betriebsprüfung & Nachweispflichten:
    Ohne saubere Reports (CSV), Wallet-Nachweise und Zuflussdaten wird es schnell unangenehm – gerade wenn ohnehin EÜR/USt-Themen geprüft werden.
  3. Privat oder Betrieb?
    Meist läuft Krypto privat – aber sobald betriebliche Mittel im Spiel sind, sollte man die Trennung sauber dokumentieren.

Für Studierende: oft weniger Steuer – aber trotzdem sauber erklären

Bei Studierenden ist der persönliche Steuersatz häufig niedriger. Das kann bedeuten: steuerlich weniger Belastung – aber es bleibt wichtig, die Vorgänge korrekt zu erfassen (auch im Blick auf Nebenjob-Einkünfte, Familienversicherung etc.).


Unser Angebot: Wir machen das für Sie „prüfungsfest“

Wenn Sie Krypto-Lending nutzen (oder es geplant ist), empfehlen wir eine kurze Bestandsaufnahme. Ziel:
Daten sauber ziehen → steuerlich einordnen → Risiken minimieren → Veranlagung strategisch aufsetzen.

Bringen Sie zum Termin am besten mit:

  • Plattform-Reports/CSV (Lending/Rewards)
  • Wallet-Übersicht (Ein- und Auszahlungen)
  • Liste der Plattformen & Zeiträume
  • falls vorhanden: CoinTracking/Tracking-Tool Export

Termin vereinbaren – kommen Sie gerne vorbei

Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihren Fall kurzfristig in einem Beratungstermin in unserer Kanzlei.

So geht’s am schnellsten:

  • Rufen Sie uns an oder
  • nutzen Sie unser Kontaktformular und schreiben Sie kurz „Krypto-Lending“ in den Betreff.