Homeoffice, Fahrten zur Dienststelle, Fortbildungen, Dienstreisen, Fachliteratur, Arbeitsmittel – berufliche Kosten sammeln sich oft still und leise an. Das Finanzamt merkt davon aber normalerweise erst etwas, wenn die Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Und bis dahin ist das Geld erst einmal weg.
Genau hier kommt der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ins Spiel. Klingt sperrig, ist aber im Kern recht einfach: Wenn schon jetzt absehbar ist, dass 2026 höhere berufliche Kosten entstehen, kann beim Finanzamt ein Freibetrag beantragt werden. Wird dieser Freibetrag eingetragen, berücksichtigt der Arbeitgeber ihn direkt bei der monatlichen Lohnabrechnung. Die Folge: Es wird weniger Lohnsteuer einbehalten und das monatliche Netto kann steigen.
Oder etwas alltagstauglicher gesagt: Man wartet nicht bis zur Steuererstattung im nächsten Jahr, sondern holt sich einen Teil des Effekts schon während des Jahres aufs Gehaltskonto.
Wichtig ist aber: Das ist kein Extra-Geschenk vom Finanzamt. Das Finanzamt verteilt nur die voraussichtliche Steuerentlastung anders. Was sonst später über die Steuererklärung zurückkäme, kann teilweise schon vorher über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Der Vorteil ist also vor allem Liquidität. Mehr Netto im laufenden Jahr fühlt sich natürlich besser an als eine Erstattung irgendwann später – aber steuerlich wird am Ende trotzdem sauber abgerechnet.
Interessant ist das besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dauerhaft höheren Werbungskosten. Dazu gehören zum Beispiel Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, berufliche Reisekosten, Fortbildungen, Fachliteratur, Arbeitsmittel, berufliche Telefon- oder Internetkosten und natürlich auch Arbeitstage im Homeoffice.
Gerade im öffentlichen Dienst kann das schnell ein Thema werden. Viele Beschäftigte arbeiten inzwischen regelmäßig zu Hause, fahren aber trotzdem an bestimmten Tagen zur Dienststelle, nehmen an Fortbildungen teil, haben Dienstreisen oder erledigen Aufgaben mit besonderer Verantwortung. Wer zum Beispiel in einer leitenden Funktion arbeitet und regelmäßig zwischen Homeoffice, Dienststelle und auswärtigen Terminen pendelt, sollte genauer hinschauen. Da kann steuerlich mehr zusammenkommen, als man auf den ersten Blick denkt.
Ein besonders häufiger Punkt ist die Homeoffice-Pauschale. Offiziell spricht man heute eher von der Tagespauschale. Sie beträgt 6 Euro pro Tag und ist auf höchstens 1.260 Euro im Jahr begrenzt. Das entspricht maximal 210 Homeoffice-Tagen. Der große Vorteil: Man braucht dafür kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer. Es muss also nicht zwingend der perfekte separate Büroraum mit Tür, Schreibtisch und „Bitte nicht stören“-Atmosphäre sein. Auch wer zu Hause an einem normalen Arbeitsplatz beruflich tätig ist, kann die Pauschale grundsätzlich nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Quelle: BMF/Einkommensteuer-Hinweise zur Homeoffice-Pauschale.
Aber Achtung: „Homeoffice-Pauschale“ heißt nicht „einfach mal 210 Tage eintragen und hoffen, dass niemand fragt“. Die Tage sollten nachvollziehbar sein. Ein Kalender, eine Homeoffice-Vereinbarung, Dienstpläne, Zeiterfassung oder eigene Aufzeichnungen können helfen. Wichtig ist vor allem die saubere Trennung: Wann wurde zu Hause gearbeitet? Wann war Dienststelle? Wann lag eine Dienstreise oder Fortbildung vor?
Das ist nicht nur Papierkram für Menschen mit großer Liebe zu Excel-Tabellen. Es ist steuerlich wichtig, weil unterschiedliche Kosten unterschiedlich behandelt werden. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte laufen grundsätzlich über die Entfernungspauschale. Dienstreisen, Fortbildungen an anderen Orten oder auswärtige Besprechungen können dagegen Reisekosten sein. Und bei Reisekosten gilt: Nur das, was beruflich veranlasst ist und nicht bereits steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet wurde, kann steuerlich noch angesetzt werden. Doppelt kassieren funktioniert beim Finanzamt ungefähr so gut wie ein Drucker ohne Papier: theoretisch schön, praktisch eher nicht.
Auch wichtig: Arbeitnehmer bekommen automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Erst wenn die gesamten Werbungskosten darüber liegen, bringt jeder zusätzliche Euro wirklich einen steuerlichen Effekt. Wer also nur ein paar Homeoffice-Tage hat und sonst kaum berufliche Kosten, wird oft keinen großen Unterschied merken. Wer aber regelmäßig im Homeoffice arbeitet, längere Wege zur Dienststelle hat, Fortbildungen besucht oder Dienstreisen selbst teilweise mitträgt, kann deutlich schneller über diese Grenze kommen.
Ein kleines Beispiel: Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst arbeitet zwei bis drei Tage pro Woche im Homeoffice. An den übrigen Tagen fährt er zur Dienststelle. Zusätzlich entstehen Kosten für Fortbildung, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder berufliche Fahrten, soweit diese nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. In solchen Fällen kann ein Lohnsteuer-Freibetrag sinnvoll sein, weil der steuerliche Effekt nicht erst nach der Einkommensteuererklärung kommt, sondern schon monatlich beim Gehalt berücksichtigt wird.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Mehr Netto im laufenden Jahr. Gerade wenn die beruflichen Kosten ohnehin dauerhaft entstehen, kann das angenehm sein. Man bekommt früher etwas von der Steuerentlastung mit und verbessert die monatliche Liquidität. Das ist kein riesiger Steuergoldschatz, aber manchmal eben der kleine Unterschied zwischen „kommt irgendwann zurück“ und „ist jetzt schon auf dem Konto“.
Der Nachteil sollte aber nicht unter den Tisch fallen: Wer einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eintragen lässt, muss nach Ablauf des Jahres in vielen Fällen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das kann auch Arbeitnehmer in Steuerklasse I betreffen, die sonst vielleicht gar nicht zur Abgabe verpflichtet wären. Warum? Weil das Finanzamt später prüfen möchte, ob die vorab berücksichtigten Kosten tatsächlich angefallen sind. Quelle: § 46 EStG.
Deshalb sollte der Freibetrag nicht nach dem Motto „wird schon passen“ beantragt werden. Wird er zu hoch angesetzt, kann es später zu einer Nachzahlung kommen. Wird er realistisch berechnet, ist der Antrag meist kein Drama, sondern einfach eine bessere Verteilung der Steuerentlastung über das Jahr. Quelle: § 39a EStG.
Unser Hinweis als Steuerberater te Heesen: Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026 kann eine gute Idee sein, wenn dauerhaft erhöhte Werbungskosten vorliegen und diese auch vernünftig belegbar sind. Besonders spannend ist das bei regelmäßigem Homeoffice, weiteren beruflichen Kosten, längeren Fahrten zur Dienststelle, Fortbildungen oder Reisekosten. Gleichzeitig sollte man wissen: Der Antrag macht die Steuer nicht magisch kleiner. Er zieht die voraussichtliche Entlastung vor – und sorgt regelmäßig dafür, dass die Einkommensteuererklärung später Pflicht wird.
Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, arbeiten regelmäßig im Homeoffice und fragen sich, ob sich der Antrag für 2026 lohnt? Dann prüfen wir das gerne gemeinsam. Auf Wunsch auch unkompliziert per Zoom. Sie müssen dafür nicht erst einen Ordner mit 700 Belegen vorbeibringen. Oft reicht im ersten Schritt eine kurze Übersicht: Homeoffice-Tage, Fahrten zur Dienststelle, Fortbildungen, Reisekosten und mögliche Erstattungen durch den Arbeitgeber.
Steuerberater te Heesen schaut mit Ihnen gemeinsam, ob ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung sinnvoll ist, welche Beträge realistisch angesetzt werden können und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Denn manchmal bringt der Antrag ein schönes kleines Liquiditätsplus. Und manchmal ist die ehrlichste Antwort: lieber erst über die Steuererklärung machen. Genau dafür ist eine kurze steuerliche Einschätzung da.