Wenn im Handwerksbetrieb in Duisburg die Baustelle läuft, läuft’s selten „nach Lehrbuch“: Material kommt später, ein Kollege fällt krank aus, der Kunde will noch „ganz kurz“ was extra. Genau deshalb sind Minijobber oft der Flex-Hebel im Alltag. Seit dem 01.01.2026 müssen wir diese Flexibilität aber sauber steuern, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde gestiegen ist (Quelle: BMAS) und damit automatisch auch die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 € pro Monat (Quelle: Minijob-Zentrale).
Die 3 Zahlen, die Sie 2026 als Arbeitgeber wirklich draufhaben sollten
Seit 01.01.2026 gilt: Mindestlohn 13,90 € je Stunde (Quelle: BMAS / Bundesregierung). Die Minijob-Grenze liegt bei 603 € monatlich und 7.236 € jährlich (Quelle: Minijob-Zentrale). Und: Sobald das regelmäßige Entgelt über 603 € liegt, sind Sie im Midijob/Übergangsbereich (bis 2.000 €) – das ist abrechnungstechnisch ein anderes Spielfeld (Quelle: Minijob-Zentrale).
Warum die Minijob-Grenze 603 € beträgt (und nicht „irgendwas um 600“)
Die Minijob-Zentrale erklärt die Logik so: Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Berechnet wird sie mit der Formel „Mindestlohn × 130 / 3“ und dann auf volle Euro gerundet. Mit 13,90 € ergibt das 602,33 € und damit 603 € (Quelle: Minijob-Zentrale).
Anschaulich: So planen Sie Stunden im Minijob, ohne dass es am Monatsende knallt
Im Handwerk ist der häufigste Fehler nicht „falsch abrechnen“, sondern „zu viel Einsatz im guten Glauben“. Die Praxisformel ist simpel: 603 € geteilt durch Stundenlohn = maximal planbare Stunden im Monat.
Beispiel 1 (Baustellenhilfe zum Mindestlohn): 603 € / 13,90 € ≈ 43 Stunden/Monat. Die Minijob-Zentrale spricht hier von rund 43 Stunden monatlich bei 603 € (Quelle: Minijob-Zentrale).
Beispiel 2 (Lager/Transport, 15,50 €): 603 € / 15,50 € ≈ 39 Stunden/Monat. Heißt in der Praxis: Zwei feste Einsatztage pro Woche funktionieren oft gut – Zusatzfahrten am Monatsende müssen aber gesteuert werden.
Beispiel 3 (Büro/Disposition, 18,00 €): 603 € / 18,00 € ≈ 33,5 Stunden/Monat. Gerade bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretung rutscht man hier schnell drüber, wenn kein Wochenkorridor festgelegt ist.
Unser Betriebs-Tipp (einfach, aber effektiv): Legen Sie intern eine kleine Sicherheitsmarge fest (z. B. 1–2 Stunden unter der rechnerischen Maximalgrenze). Damit fangen Sie typische Handwerks-Sondersituationen ab (kurzer Einsatz „weil’s brennt“), ohne sofort die Grenze zu reißen.
Darf ein Minijobber mal über 603 € im Monat verdienen? Ja – aber bitte mit Jahresblick und Dokumentation
Die Minijob-Zentrale sagt klar: Schwankender Monatsverdienst ist möglich. Entscheidend ist, dass die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 € insgesamt nicht überschritten wird (Quelle: Minijob-Zentrale).
Praxisbeispiel (typisch Saisonspitze): 3 Monate à 750 € und 9 Monate à 500 € ergeben 6.750 € im Jahr – das bleibt unter 7.236 €, also weiterhin Minijob (Quelle: Minijob-Zentrale).
Wichtig wird’s, wenn die Jahresgrenze überschritten würde. Dann ist es grundsätzlich kein Minijob mehr. Es gibt aber eine Ausnahme: „unvorhersehbar und gelegentlich“. Unvorhersehbar kann z. B. eine Krankheitsvertretung sein, gelegentlich bedeutet bis zu zwei Kalendermonate innerhalb von 12 Monaten. In diesen Überschreitungsmonaten darf der Verdienst maximal das Doppelte der Monatsgrenze betragen – also 1.206 € (Quelle: Minijob-Zentrale).
Was ist jetzt wichtig für Sie als Arbeitgeber? Der Minijob-Governance-Block
Ab sofort sollten Sie im Betrieb drei Dinge fest einziehen:
- Stundensteuerung statt Bauchgefühl. Wenn der Stundenlohn steigt, sinkt die zulässige Stundenanzahl im Minijob automatisch. Das ist der Haupthebel, um Ärger zu vermeiden.
- Jahresmonitoring. Monatlich kann schwanken – aber die Jahressumme (7.236 €) ist die Leitplanke (Quelle: Minijob-Zentrale).
- Ausnahmen dokumentieren. Wenn Sie wegen Krankheitsvertretung einmalig hochgehen, kurz festhalten „warum unvorhersehbar“ und „welcher Monat“. Das ist in Prüfungen Gold wert.
Nicht vergessen: Branchenmindestlöhne können über 13,90 € liegen
Der gesetzliche Mindestlohn ist die Unterkante. Das BMAS weist darauf hin, dass es in einigen Branchen – insbesondere in Teilen des Baugewerbes – verbindliche Branchenmindestlöhne geben kann, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen (Quelle: BMAS). Für den Praxis-Check gibt es offizielle Übersichten, u. a. bei der Zollverwaltung (Quelle: Zoll) sowie eine BMAS-Gesamtübersicht als Download (Quelle: BMAS)