Neue BFH-Entscheidung zur Schenkungsteuer: Wichtig für Handwerksbetriebe in Duisburg

Men workers installing solar panels on roof of house.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27.08.2025 (II R 1/23) klargestellt:
Bei der Schenkungsteuer beginnt die Festsetzungsfrist oft später, als viele meinen – insbesondere, wenn nach einer Schenkungsanzeige zusätzlich eine Schenkungsteuererklärung abgegeben werden muss.
Das betrifft gerade Handwerksbetriebe, die über eine GmbH Immobilien erwerben oder von der Familie finanziell unterstützt werden.

Worum geht es?

Mit Urteil vom 27.08.2025 (II R 1/23) hat der BFH entschieden:

Verlangt das Finanzamt nach einer Schenkungsanzeige (§ 30 ErbStG) die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung (§ 31 ErbStG),
endet die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird – nicht bereits mit der Anzeige.

Für die Praxis bedeutet das:
Das Finanzamt hat länger Zeit, Schenkungsteuer festzusetzen oder einen Bescheid zu erhöhen.


Warum ist das für Handwerksbetriebe wichtig?

Gerade im Handwerk kommen folgende Konstellationen häufig vor:

  • Eltern unterstützen Kinder beim Aufbau eines Handwerksbetriebs über eine GmbH
  • Ein Handwerker bringt privates Geld in seine GmbH ein, um Investitionen zu finanzieren
  • Die GmbH erwirbt eine Betriebsimmobilie / Halle / Werkstatt

Solche Gestaltungen können schenkungsteuerlich relevant sein – insbesondere bei:

  • mittelbaren Grundstücksschenkungen
  • Zuwendungen an eine GmbH, die zu einer Werterhöhung der Geschäftsanteile führen (§ 7 Abs. 8 ErbStG)

Beispiel: Handwerksbetrieb in Duisburg

Stellen Sie sich folgenden Fall vor:

  • Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebs in Duisburg und Gesellschafter einer Handwerks-GmbH.
  • Ihre Eltern überweisen Ihnen 300.000 € mit der Auflage, das Geld in die GmbH einzubringen, damit die GmbH eine eigene Werkstatt in Duisburg kaufen kann.
  • Sie zahlen das Geld in die GmbH ein, die Immobilie wird von der GmbH erworben.

Mögliche steuerliche Folgen:

  • Schenkungsteuerlich liegt eine Zuwendung an die GmbH vor.
  • Über § 7 Abs. 8 ErbStG kann die Werterhöhung Ihrer Anteile erfasst werden.
  • Das Finanzamt kann Schenkungsteuer festsetzen – und zwar oft noch Jahre später, wenn eine Schenkungsteuererklärung abgegeben wurde.

Festsetzungsfrist: Wann beginnt die Uhr zu laufen?

Die Entscheidung des BFH zeigt:

  • Die bloße Anzeige der Schenkung (§ 30 ErbStG) reicht nicht aus, damit die Festsetzungsfrist sicher beginnt.
  • Verlangt das Finanzamt zusätzlich eine Schenkungsteuererklärung,
    dann beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres, in dem diese Erklärung beim Finanzamt eingeht.
  • Die reguläre Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer beträgt vier Jahre.

Ergebnis:
Viele Steuerpflichtige rechnen zu früh mit Verjährung – das Finanzamt dagegen kann sich auf die spätere Fristberechnung berufen.


Bewertung der GmbH-Anteile: Substanzwert im Blick

Der BFH bestätigt außerdem:

  • Bei Zuwendungen an eine Kapitalgesellschaft, die zu einer Werterhöhung der Geschäftsanteile führen (§ 7 Abs. 8 ErbStG),
    kann der Wert der Anteile nach dem Substanzwert (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG) ermittelt werden.
  • Ein nach Ertragswertmethode ermittelter Wert (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BewG) darf den Substanzwert nicht unterschreiten.

Gerade bei immobilienhaltenden Handwerks-GmbHs (Betriebshalle, Werkstatt, Lager) ist das von großer Bedeutung.


Unsere Empfehlung für Handwerksbetriebe in Duisburg

Handwerksbetriebe sollten bei Gestaltungen mit GmbH, Immobilien und familiärer Finanzierung besonders sorgfältig planen:

  • Schenkungen rechtzeitig anzeigen, aber wissen: Die Anzeige allein löst die Festsetzungsfrist nicht zwingend aus.
  • Aufforderungen zur Schenkungsteuererklärung ernst nehmen – diese Erklärung ist maßgeblich für den Beginn der Festsetzungsfrist.
  • Einlagen in die GmbH aus Familienvermögen steuerlich prüfen lassen (Schenkungsrisiken und Bewertung der Anteile).
  • Gestaltungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge (Betriebsübergabe, Immobilien, GmbH-Strukturen) frühzeitig planen.

Sie führen einen Handwerksbetrieb in Duisburg und planen Investitionen, eine GmbH-Struktur oder eine Betriebsimmobilie?

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  • ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer droht,
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