Mal ehrlich: Wer im Handwerk arbeitet, bestellt heute nicht mehr alles beim Großhändler um die Ecke. Ein Satz Spezialbohrer, Ersatzklingen, Kabelbinder, Arbeitshandschuhe, LED-Leuchten, Adapter, Dichtungen oder Kleinteile für die Werkstatt – vieles landet schnell im Online-Warenkorb. Gerade bei günstigen Angeboten aus dem Ausland denkt man sich: „Ist ja unter 150 Euro, wird schon passen.“
Genau an dieser Stelle ändert sich ab dem 1. Juli 2026 etwas Wichtiges.
Nach Angaben der Generalzolldirektion / Zoll online entfällt ab diesem Datum die bisher vorgesehene Einfuhrabgabenfreiheit für Waren in Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro vollständig. Der Zoll weist außerdem darauf hin, dass künftig ein pauschaler Zollbetrag von 3 Euro je Warenkategorie beziehungsweise je angemeldeter Position der Zollanmeldung vorgesehen ist.
Für Handwerksbetriebe in Duisburg und Umgebung heißt das: Kleine Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten können ab 2026 spürbar teurer werden. Das betrifft vor allem Bestellungen über internationale Plattformen, bei denen die Ware tatsächlich aus einem Drittland, also von außerhalb der EU, nach Deutschland geliefert wird.
Was bedeutet „3 Euro je Warenkategorie“ in der Praxis?
Wichtig ist: Der Pauschalzoll fällt nicht zwingend nur einmal pro Paket an. Entscheidend ist, welche verschiedenen Warenarten in der Sendung enthalten sind und wie diese zollrechtlich angemeldet werden.
Die Generalzolldirektion nennt hierzu selbst ein Beispiel: Befinden sich in einer Sendung zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen, die jeweils unterschiedlichen Warenkategorien zugeordnet werden, kann ein Pauschalzoll von insgesamt 9 Euro entstehen – also 3 Euro je Warenkategorie.
Für den Handwerksalltag kann das zum Beispiel so aussehen:
Ein Elektriker bestellt online aus einem Nicht-EU-Staat eine Packung Kabelbinder, zwei LED-Arbeitsleuchten und drei USB-Ladekabel für Messgeräte. Wenn diese Waren als drei verschiedene Positionen angemeldet werden, können dafür 3 Euro je Position anfallen. Aus einem günstigen Warenkorb werden dann schnell zusätzliche Zollkosten.
Ein Malerbetrieb bestellt Abdeckmesser, Ersatzklingen, Arbeitshandschuhe und Klebeband. Auch hier kann es sein, dass mehrere Warenkategorien vorliegen. Je nach Anmeldung kann der Pauschalzoll mehrfach entstehen.
Ein Sanitärbetrieb bestellt Dichtungen, Adapter, kleine Werkzeuge und Ersatzteile. Auch wenn jede einzelne Position günstig ist, können Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Versandkosten und Abwicklungsgebühren zusammen dafür sorgen, dass der Einkauf am Ende deutlich teurer wird als gedacht.
Warum ist das für Handwerker wichtig?
Im Handwerk zählt nicht nur der Einkaufspreis im Online-Shop. Entscheidend ist, was das Material am Ende tatsächlich kostet. Wer Angebote kalkuliert, muss wissen, ob Zusatzkosten entstehen. Sonst bleibt der Betrieb schnell auf kleinen Mehrbeträgen sitzen, die sich über das Jahr ordentlich summieren.
Gerade bei vielen kleinen Bestellungen kann das relevant werden. Einmal 3 Euro klingt nicht nach viel. Aber wer regelmäßig Kleinteile, Werkzeugzubehör, Arbeitsmaterial oder Ersatzteile online aus Nicht-EU-Staaten bestellt, sollte diese Kosten in der betrieblichen Kalkulation mitdenken.
Dazu kommt: Der Zoll weist im Bereich „Internetbestellungen“ darauf hin, dass bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten neben Zollabgaben grundsätzlich auch steuerliche Themen wie die Einfuhrumsatzsteuer relevant sein können. Für die Buchhaltung ist deshalb wichtig, dass Rechnungen, Zahlungsnachweise und Unterlagen des Versanddienstleisters vollständig aufbewahrt werden.
Worauf sollten Betriebe bei Online-Bestellungen achten?
Handwerker sollten künftig genauer prüfen, woher die Ware tatsächlich kommt. Ein deutschsprachiger Online-Shop bedeutet nicht automatisch, dass die Ware aus Deutschland oder der EU versendet wird. Entscheidend ist, ob die Ware aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt wird.
Außerdem sollte man nicht nur den Warenpreis vergleichen, sondern den Gesamtpreis. Dazu gehören insbesondere Warenpreis, Versandkosten, Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Pauschalzoll und mögliche Service- oder Abwicklungsgebühren des Paketdienstleisters.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Handwerker sieht online ein Spezialwerkzeug für 42 Euro. Der Preis wirkt günstig. Kommt die Ware aber aus einem Nicht-EU-Staat, können zusätzlich Einfuhrabgaben, Versandkosten und Bearbeitungsgebühren entstehen. Wird im gleichen Paket noch weiteres Zubehör mitbestellt, können durch mehrere Warenkategorien zusätzliche Pauschalzölle anfallen. Das vermeintliche Schnäppchen ist dann möglicherweise gar nicht mehr günstiger als der Einkauf beim Fachhändler oder Großhandel.
Unser Tipp aus steuerlicher Sicht
Vor allem Betriebe mit regelmäßigen Online-Bestellungen sollten ihre Einkaufsprozesse einmal sauber prüfen:
Wo bestellen wir regelmäßig?
Kommt die Ware aus Deutschland, der EU oder einem Drittland?
Werden die Belege vollständig gespeichert?
Sind Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Nebenkosten in der Buchhaltung richtig erfasst?
Werden diese Kosten in Angeboten und Nachkalkulationen berücksichtigt?
Für Handwerker in Duisburg und Umgebung ist das kein reines Zollthema. Es geht um saubere Kalkulation, vollständige Buchhaltung und stabile Margen. Denn am Ende zählt nicht der schönste Warenkorb, sondern das, was nach Auftrag, Materialeinsatz und Kosten tatsächlich im Betrieb hängen bleibt.
Wir unterstützen Sie dabei, betriebliche Online-Bestellungen steuerlich und buchhalterisch richtig einzuordnen – damit aus einem günstigen Klick kein teurer Nacharbeitsfall wird.
Quellen
Generalzolldirektion / Zoll online: „Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze“, veröffentlicht auf zoll.de.
Generalzolldirektion / Zoll online: „Internetbestellungen“, Bereich Postsendungen und Internetbestellungen aus Nicht-EU-Staaten.