Online-Nachricht – Donnerstag, 10. Juli 2025

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Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen: Bundesregierung bremst Erwartungen

Die Bundesregierung plant derzeit keine Befreiung von Sozialabgaben auf Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (BT-Drucks. 21/755).

Im Koalitionsvertrag ist eine steuerliche Begünstigung für Überstundenzuschläge zwar grundsätzlich angekündigt, eine entsprechende Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ist jedoch nicht vorgesehen.


???? Hintergrund und Zielsetzung

Die Bundesregierung verweist auf ihr erklärtes Ziel, zusätzliche Arbeitskräftepotenziale zu erschließen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die angedachte Steuerfreistellung sei Teil eines größeren Maßnahmenpakets innerhalb der nationalen Fachkräftestrategie.


⚖️ Prüfung auf Gleichbehandlung

Im weiteren Verfahren will die Bundesregierung insbesondere auch die folgenden Aspekte bewerten:

  • Auswirkungen auf das Steueraufkommen
  • Gleichbehandlung im Steuerrecht
  • Mögliche Diskriminierung von Teilzeitkräften, insbesondere von Frauen

Die konkrete Ausgestaltung der Steuerbegünstigung bleibt somit vorerst offen.


???? Fachlicher Hinweis unserer Kanzlei

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt es zunächst beim Status quo:
Überstundenzuschläge unterliegen weiterhin der Sozialversicherungspflicht.

Wir beobachten die steuerpolitische Entwicklung für Sie genau. Sobald sich Änderungen konkretisieren, informieren wir Sie zeitnah. Bei Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, steueroptimierten Arbeitszeitmodellen oder Zuschlagsregelungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

???? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu steuerlich begünstigten Lohnbestandteilen.