Registrierung für Kryptowerte-Betreiber beim BZSt

Neue Meldepflichten durch das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz

Das Bundeszentralamt für Steuern hat das Formular „Registrierung von Kryptowerte-Betreibern (CARF/DAC 8)” im BZSt-Online-Portal freigeschaltet. Damit können sich Kryptowerte-Betreiber, die nicht bereits nach der europäischen MiCA-Verordnung zulassungspflichtig sind, beim BZSt registrieren lassen.

Hintergrund ist das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz, kurz KStTG. Dieses Gesetz führt neue steuerliche Sorgfalts- und Meldepflichten für bestimmte Anbieter im Bereich Kryptowährungen und Kryptowerte ein. Ziel ist es, Transaktionen mit Kryptowerten steuerlich transparenter zu machen und den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden zu ermöglichen.

Wen betrifft die Registrierung?

Die Registrierungspflicht betrifft insbesondere Kryptowerte-Betreiber, die den Pflichten des KStTG unterliegen und in Deutschland den stärksten Anknüpfungspunkt haben. Die Registrierung muss einmalig vor dem erstmaligen Ablauf der gesetzlichen Meldefrist beim BZSt beantragt werden.

Nicht betroffen von dieser Registrierungspflicht sind Kryptowerte-Dienstleister, die bereits nach der Verordnung (EU) 2023/1114, der sogenannten MiCA-Verordnung, zulassungspflichtig sind. Diese unterliegen bereits einer gesonderten aufsichtsrechtlichen Zulassung.

Welche Meldungen sind künftig erforderlich?

Kryptowerte-Dienstleister und Kryptowerte-Betreiber müssen künftig bestimmte Kryptowerte-Transaktionen ihrer Nutzer erfassen und an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die erste Meldung ist nach den derzeitigen Informationen für das Kalenderjahr 2026 vorgesehen und muss erstmals bis zum 31. Juli 2027 erfolgen.

Die gemeldeten Daten werden anschließend abhängig von der Ansässigkeit der Nutzer zur steuerlichen Auswertung an die zuständigen deutschen Finanzämter oder an ausländische Steuerbehörden weitergeleitet.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten oder Plattformen im Bereich Kryptowerte betreiben, sollten frühzeitig prüfen, ob sie unter die neuen Pflichten fallen.

Wichtig ist insbesondere die Abgrenzung:

Sind wir Kryptowerte-Dienstleister im Sinne der MiCA-Verordnung?
Sind wir Kryptowerte-Betreiber im Sinne des KStTG?
Besteht eine Registrierungspflicht beim BZSt?
Welche Nutzer- und Transaktionsdaten müssen künftig erhoben werden?
Welche internen Prozesse sind für die Meldung erforderlich?
Wie wird sichergestellt, dass die erste Meldung fristgerecht erfolgen kann?

Das BZSt empfiehlt ausdrücklich eine frühzeitige Registrierung, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden können.

Auch Anleger sollten vorbereitet sein

Die neuen Meldepflichten betreffen zwar in erster Linie Anbieter und Betreiber. Mittelbar sind aber auch private und betriebliche Anleger betroffen, die Kryptowährungen oder andere Kryptowerte handeln.

Durch den automatischen Informationsaustausch erhalten die Finanzbehörden künftig deutlich mehr Daten über Kryptotransaktionen. Daher sollten Anleger ihre Transaktionen, Anschaffungskosten, Veräußerungserlöse, Haltefristen und etwaige Gewinne oder Verluste sorgfältig dokumentieren.

Das gilt insbesondere bei:

Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen,
Tauschvorgängen zwischen Kryptowerten,
Staking, Lending oder vergleichbaren Erträgen,
betrieblichen Krypto-Beständen,
NFTs oder sonstigen digitalen Vermögenswerten,
und Transaktionen über ausländische Plattformen.

Unser Beratungsansatz

Steuerberater te Heesen in Duisburg unterstützt Unternehmen und Anleger bei der steuerlichen Einordnung von Kryptowerten und den damit verbundenen Dokumentations- und Erklärungspflichten.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

der steuerlichen Prüfung von Krypto-Transaktionen,
der Ermittlung steuerpflichtiger Gewinne und Verluste,
der Aufbereitung von Transaktionsdaten,
der Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen,
der Prüfung von Haltefristen,
der steuerlichen Behandlung von Staking, Lending und Rewards,
und der Kommunikation mit dem Finanzamt.

Fazit

Mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz steigt die Transparenz im Bereich Kryptowährungen deutlich. Anbieter und Betreiber müssen ihre Registrierungs- und Meldepflichten frühzeitig prüfen. Anleger sollten ihre Krypto-Transaktionen sauber dokumentieren, da die Finanzverwaltung künftig wesentlich mehr Informationen erhält.

Steuerberater te Heesen in Duisburg unterstützt Sie bei der steuerlichen Einordnung von Kryptowerten, der Aufbereitung Ihrer Transaktionsdaten und der Kommunikation mit dem Finanzamt