SOKA-BAU erklärt den Geltungsbereich so, dass ein Bautarifvertrag räumlich, betrieblich und persönlich abgrenzt, für wen er gilt (Quelle: SOKA-BAU – Geltungsbereich). Wenn Ihr Betrieb (oder ein Betriebsteil) darunter fällt, ist das nicht nur ein „Tarifthema“, sondern kann direkte Melde- und Beitragspflichten auslösen.
Sehr praxisrelevant: SOKA-BAU weist darauf hin, dass Beiträge auch für Arbeitnehmer eines Baubetriebes zu zahlen sein können, die selbst nicht mit Bauarbeiten beschäftigt sind (Quelle: SOKA-BAU – Beiträge). Bedeutet: Wenn der Betrieb im Geltungsbereich ist, kann das auch Büro/Lager/Support tangieren – je nach Einordnung.
Und zum Mindestlohn im Baukontext sagt SOKA-BAU ausdrücklich: Den früheren Bau-Mindestlohn gab es bis 31.12.2021; seitdem gilt der gesetzliche Mindestlohn – seit 01.01.2026 also 13,90 € (Quelle: SOKA-BAU – Mindestlohn).
Tarifpflicht im Handwerk: Wie Sie das sauber klären, ohne zu raten
Ein häufiger Unternehmer-Irrtum ist „Handwerk = immer Tarif“. Die Handwerkskammer Düsseldorf formuliert sehr greifbar: Ist ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er für alle Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich – unabhängig vom Willen der Vertragsparteien (Quelle: HWK Düsseldorf – Tarifvertrag).
Für den schnellen, belastbaren Check empfehlen wir drei Anlaufstellen, die in der Praxis funktionieren:
Erstens das AVE-Verzeichnis des BMAS (Stand 01.01.2026), also die Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge (Quelle: BMAS).
Zweitens das Tarifregister NRW mit Tarifdatenblättern nach Branchen (Quelle: Tarifregister NRW).
Und drittens: Wenn Sie es für Ihren Betrieb konkret einordnen wollen, nutzen Sie die HWK Düsseldorf als Sparringspartner – dort gibt es Beratung im Arbeits- und Sozialrecht, u. a. auch rund um Arbeitsverträge und Praxisfragen (Quelle: HWK Düsseldorf – Arbeits- und Sozialrecht).
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Sie liegt bei 603 € pro Monat und 7.236 € pro Jahr (Quelle: Minijob-Zentrale).
Wie hoch ist der Mindestlohn seit 01.01.2026?
13,90 € brutto je Stunde (Quelle: BMAS / Bundesregierung).
Wie viele Stunden sind im Minijob möglich? Bei Mindestlohn sind es rechnerisch rund 43 Stunden pro Monat, bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger (Quelle: Minijob-Zentrale).
Was muss ich als Arbeitgeber jetzt beachten?
Stundenkorridor, Jahresmonitoring, Ausnahmen dokumentieren – plus Branchenmindestlohn-Check (Quelle: BMAS/Zoll) und bei Bau-/Ausbau-Nähe SOKA-BAU-Einordnung (Quelle: SOKA-BAU).
Wenn Sie möchten, setzen wir das als „Minijob-2026-Check“ auf: Stundenlogik + Vertrags-/Mindestlohn-Abgleich, Jahresmonitoring in der Lohnabrechnung, Midijob-Abgrenzung – und wenn Ihr Betrieb bau-/ausbau-nah arbeitet, zusätzlich ein strukturierter SOKA-BAU- und Tarif-Quick-Check mit klarer Dokumentationslinie. So bleibt Ihr Personaleinsatz flexibel, aber compliance-fest.