Website-Text – E-Rechnung & Archivierung 2025

Magnifying glass lying over heap of paper documents. Investigation and financial audit

🧾 E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren.
Das regeln das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (E-Rechnung) und die GoBD-Änderung vom 15.07.2025.


🗄️ Archivierung nach GoBD

  • Speicherung im Originalformat (z. B. XML)
  • Keine Veränderung, kein Löschen
  • Jede Änderung muss protokolliert sein
  • Archivierung muss revisionssicher sein
  • E-Mail-Aufbewahrungspflicht nach BFH-Urteil (X R 20/22): E-Mails im Originalformat (EML/MSG) speichern
  • Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Buchführungs- und Rechnungsunterlagen, 6 Jahre für Geschäftsbriefe
  • Elektronische Archivierung = Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung ab 2025

📊 Umsatzsteuer-Voranmeldung & Prüfung

Im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann die Finanzverwaltung E-Rechnungsdaten abgleichen und prüfen.
Ein GoBD-konformes, unveränderbares Archiv ist Pflicht – und entscheidend, um Fehler und Nachfragen zu vermeiden.


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