🧾 E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren.
Das regeln das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (E-Rechnung) und die GoBD-Änderung vom 15.07.2025.
🗄️ Archivierung nach GoBD
- Speicherung im Originalformat (z. B. XML)
- Keine Veränderung, kein Löschen
- Jede Änderung muss protokolliert sein
- Archivierung muss revisionssicher sein
- E-Mail-Aufbewahrungspflicht nach BFH-Urteil (X R 20/22): E-Mails im Originalformat (EML/MSG) speichern
- Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Buchführungs- und Rechnungsunterlagen, 6 Jahre für Geschäftsbriefe
- Elektronische Archivierung = Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung ab 2025
📊 Umsatzsteuer-Voranmeldung & Prüfung
Im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann die Finanzverwaltung E-Rechnungsdaten abgleichen und prüfen.
Ein GoBD-konformes, unveränderbares Archiv ist Pflicht – und entscheidend, um Fehler und Nachfragen zu vermeiden.
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