Unternehmerinnen und Unternehmer, die elektronische Kassensysteme, Tablet-Kassen oder Waagen mit Zahlungsfunktion nutzen, müssen diese bis spätestens 31. Juli 2025 über Mein ELSTER digital beim Finanzamt registrieren. So sieht es das neue Verfahren nach § 146a Abs. 4 AO vor.
👉 Und nein – das ist kein Update für Ihre Kasse, das ist Gesetz.
📌 Hintergrund zur Kassenregistrierungspflicht
Seit 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Neu ist jetzt:
✅ Die bundesweite Pflicht zur Registrierung jedes Kassensystems beim Finanzamt über eine elektronische Schnittstelle.
➡️ Ziel: Steuertransparenz erhöhen, Kassen-Nachschau erleichtern und Manipulationen im Bargeldbereich bekämpfen.
📋 Was muss gemeldet werden?
Die Registrierung erfolgt ausschließlich digital – entweder über
Folgende Angaben sind verpflichtend:
Diese Regelung betrifft Registrierkassen, App-Kassen, Waagen mit Zahlungsfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler – wenn diese eine TSE haben.
🕒 Fristen im Überblick:
Was ist passiert? | Bis wann melden? |
Kasse angeschafft bis 30.06.2025 | Anmeldung bis 31.07.2025 |
Kasse angeschafft ab 01.07.2025 | Anmeldung innerhalb eines Monats |
Kasse außer Betrieb bis 30.06.2025 | Abmeldung bis 31.07.2025 (wenn gemeldet) |
Kasse außer Betrieb ab 01.07.2025 | Abmeldung innerhalb eines Monats |
💼 Steuerberatung Duisburg: Wir übernehmen die Kassenregistrierung für Sie!
Ob Gastronomie, Einzelhandel oder Taxiunternehmen:
Die Pflicht zur Kassenregistrierung betrifft viele Branchen in Duisburg und Umgebung. Als Ihre digitale Steuerkanzlei in Duisburg kümmern wir uns auf Wunsch um:
Wichtig: Bei Verstößen drohen Bußgelder – kommen Sie daher rechtzeitig auf uns zu!
📚 Quellen & offizielle Infos:
Ihr Ansprechpartner in Sachen Kassenführung, TSE und Finanzamtspflichten:
📌 Steuerberater Christoph te Heesen
📍 Westender Straße 37, 47138 Duisburg
📞 Tel: 0203 / 429250
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