Für Künstler und Kreative
Ob Musik, Bühne, Kunst, Text oder Content: Wir begleiten selbstständige Künstler und Kreative bei Steuererklärungen, Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuer.
Typische Fragen
Viele Künstler und Kreative sind unsicher, wie ihre Einnahmen steuerlich einzuordnen sind. Diese Fragen klären wir gemeinsam mit Ihnen:
Die Einordnung Ihrer Tätigkeit entscheidet unter anderem über die Gewerbesteuer.
Wann Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen und wann die Kleinunternehmerregelung infrage kommt.
Ob kostenlose Produkte oder Gegenleistungen aus Kooperationen als Einnahmen zählen.
Wie Erlöse von internationalen Plattformen oder Auftritte im Ausland erfasst werden.
Wie Sie Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren – als Grundlage für die EÜR.
Welche Angaben zu Ihren Einkünften für die Künstlersozialkasse (KSK) wichtig sind.
Leistungen
Als Künstler oder Publizist gilt, wer eigenschöpferisch tätig ist – zum Beispiel in der bildenden oder darstellenden Kunst, in der Musik oder als Autorin, Texter oder Journalistin. Auch Content Creator können dazugehören, wenn ihre Inhalte künstlerisch oder publizistisch geprägt sind.
Sie ist zum Beispiel für die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender und für die Künstlersozialversicherung von Bedeutung. Wir sehen uns Ihre Tätigkeit im Einzelfall an.