Für Künstler und Kreative

Steuerberatung für Künstler und Kreative

Ob Musik, Bühne, Kunst, Text oder Content: Wir begleiten selbstständige Künstler und Kreative bei Steuererklärungen, Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuer.

Selbstständige Künstlerin arbeitet am Laptop

Typische Fragen

Kreativ arbeiten – und steuerlich den Überblick behalten

Viele Künstler und Kreative sind unsicher, wie ihre Einnahmen steuerlich einzuordnen sind. Diese Fragen klären wir gemeinsam mit Ihnen:

Freiberuflich oder gewerblich?

Die Einordnung Ihrer Tätigkeit entscheidet unter anderem über die Gewerbesteuer.

Umsatzsteuer

Wann Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen und wann die Kleinunternehmerregelung infrage kommt.

Kooperationen und Produkte

Ob kostenlose Produkte oder Gegenleistungen aus Kooperationen als Einnahmen zählen.

Einnahmen aus dem Ausland

Wie Erlöse von internationalen Plattformen oder Auftritte im Ausland erfasst werden.

Einnahmen­überschuss­rechnung

Wie Sie Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren – als Grundlage für die EÜR.

Künstlersozialkasse

Welche Angaben zu Ihren Einkünften für die Künstlersozialkasse (KSK) wichtig sind.

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Wer gilt steuerlich als Künstler?

Als Künstler oder Publizist gilt, wer eigenschöpferisch tätig ist – zum Beispiel in der bildenden oder darstellenden Kunst, in der Musik oder als Autorin, Texter oder Journalistin. Auch Content Creator können dazugehören, wenn ihre Inhalte künstlerisch oder publizistisch geprägt sind.

Sie ist zum Beispiel für die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender und für die Künstlersozialversicherung von Bedeutung. Wir sehen uns Ihre Tätigkeit im Einzelfall an.