Steueränderungen 2026: Was beschlossen ist und jetzt gilt

Gesetzesbände und ein geschlossener Aktenordner auf einem Konferenztisch

Stand: 21.08.2026 | Christoph te Heesen, Steuerberater in Duisburg

Koalitionsverträge, Referentenentwürfe und politische Ankündigungen sind keine verlässliche Grundlage für die Steuerplanung. Dieser Faktencheck ersetzt mehrere überholte Beiträge aus 2025 und konzentriert sich auf ausgewählte Regelungen, die 2026 tatsächlich gelten.

Die wichtigsten Werte für Privatpersonen

ThemaStand 2026
Grundfreibetrag12.348 Euro
Kindergeld259 Euro je Kind und Monat
Kinderfreibetrag einschließlich Betreuungsfreibetrag9.756 Euro je Kind
Entfernungspauschale0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer

Der Grundfreibetrag schützt das steuerliche Existenzminimum. Kindergeld und Kinderfreibetrag werden nicht einfach nebeneinander in voller Höhe gewährt: Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, welche Entlastung günstiger ist.

Pendler werden ab dem ersten Kilometer stärker entlastet

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 38 Cent ab dem ersten vollen Kilometer. Maßgeblich ist grundsätzlich die einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Änderung erhöht die Werbungskosten, führt aber nicht in gleicher Höhe zu einer Steuererstattung.

Für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten oder ohne erste Tätigkeitsstätte können statt der Entfernungspauschale Reisekostengrundsätze gelten. Die arbeitsrechtliche Zuordnung bleibt daher wichtig.

Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und danach sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, kann seit 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Die Begünstigung gilt nicht für Selbständige, Beamte, Abgeordnete oder Minijobs. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können weiterhin anfallen.

Die Aktivrente ist ein eigener Steuerfreibetrag für begünstigten Arbeitslohn. Sie ersetzt weder den Grundfreibetrag noch verändert sie automatisch die Besteuerung der Rente.

Entlastung für Ehrenamt und Übungsleitung

Die Ehrenamtspauschale beträgt 2026 bis zu 960 Euro im Jahr. Der Übungsleiterfreibetrag liegt bei bis zu 3.300 Euro. Entscheidend sind Art der Tätigkeit, Auftraggeber und begünstigter Zweck. Die Freibeträge gelten nicht pauschal für jede nebenberufliche Tätigkeit in einem Verein.

Gastronomie: Sieben Prozent für Speisen

Für Restaurant- und Verpflegungsleistungen gilt 2026 auf Speisen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Getränke bleiben grundsätzlich beim regulären Steuersatz. Kassensysteme, Artikelstammdaten und Kombiangebote sollten die Aufteilung korrekt abbilden.

Weitere ausgewählte Änderungen

  • Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage kann bei förderfähigen Vorhaben bis zu 12 Millionen Euro betragen.
  • Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert.
  • Unternehmen müssen die fortschreitende E-Rechnungseinführung berücksichtigen; die allgemeine Versand-Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026.

Was aus den alten 2025-Beiträgen werden sollte

Beiträge mit Titeln wie „Koalitionsvertrag 2025“, „Neuregelungen Mai 2025“ oder „Steueränderungsgesetz 2025 – was kommt?“ sollten nicht als aktuelle Beratung stehen bleiben. Sinnvoll ist:

  1. relevante Inhalte in diesen Faktencheck übernehmen,
  2. nicht umgesetzte Ankündigungen entfernen oder klar als historisch kennzeichnen,
  3. alte URLs per 301-Weiterleitung auf diese Seite führen,
  4. die Seite bei Gesetzesänderungen mit neuem Standdatum aktualisieren.

Für wen besteht jetzt Handlungsbedarf?

Arbeitnehmer sollten Entfernung, Homeoffice- und Fahrtage dokumentieren. Eltern sollten Ausbildungs- und Übergangszeiten volljähriger Kinder belegen. Rentner mit weiterlaufender Beschäftigung sollten die Aktivrente in der Lohnabrechnung kontrollieren. Unternehmen müssen insbesondere E-Rechnung, Kasse und geänderte Umsatzsteuersätze technisch richtig abbilden.

Nächster Schritt: Wir filtern aus den Steueränderungen die Punkte heraus, die Ihre persönliche oder betriebliche Planung tatsächlich beeinflussen.

Datenschutzhinweis: Bitte tragen Sie im Buchungsformular keine Steuer-ID, Lohnabrechnungs- oder Unternehmensdaten ein. Vertrauliche Informationen tauschen wir sicher aus.

Quelle

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.