Bildschirmarbeitsbrille und Steuer: Was Arbeitgeber und Beschäftigte beachten sollten

Bildschirmbrille auf einem zugeklappten Laptop am Schreibtisch

Stand: 21.08.2026 | Christoph te Heesen, Steuerberater in Duisburg

Eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirm kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei übernehmen. Eine gewöhnliche Alltagsbrille wird dadurch aber nicht automatisch zum steuerfreien Arbeitsmittel. Entscheidend sind der arbeitsmedizinische Bedarf und ein sauberer Erstattungsprozess.

Wann bleibt die Arbeitgeberleistung steuerfrei?

Nach den Lohnsteuer-Hinweisen zählt die angemessene Übernahme der Kosten einer besonderen Sehhilfe für Bildschirmarbeit nicht zum Arbeitslohn, wenn:

  • eine Untersuchung von Augen und Sehvermögen durch eine fachkundige Person erfolgt ist,
  • die besondere Sehhilfe aufgrund dieser Untersuchung notwendig ist und
  • eine normale Sehhilfe für die Tätigkeit am Bildschirm nicht ausreicht.

Die Leistung erfolgt dann im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Grundlage sind die Pflichten aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Normale Brille oder Bildschirmarbeitsbrille?

Eine Bildschirmarbeitsbrille ist auf die besonderen Sehabstände am Arbeitsplatz ausgelegt. Sie kann zum Beispiel den Bereich zwischen Tastatur, Bildschirm und Gesprächsdistanz abdecken. Eine privat ohnehin benötigte Fern-, Lese- oder Gleitsichtbrille bleibt grundsätzlich eine normale Sehhilfe.

Die bloße Tatsache, dass eine Brille während der Arbeit getragen wird, genügt nicht. Für die steuerfreie Arbeitgeberleistung sollte die besondere Notwendigkeit vor der Beschaffung festgestellt und dokumentiert werden.

Erstattung richtig organisieren

Ein sinnvoller betrieblicher Prozess sieht so aus:

  1. Beschäftigte erhalten das Angebot zur Augen- und Sehprüfung.
  2. Die Notwendigkeit einer speziellen Bildschirmsehhilfe wird fachkundig festgestellt.
  3. Der Arbeitgeber definiert einen angemessenen Kostenrahmen und das Erstattungsverfahren.
  4. Rechnung und Nachweis werden geprüft.
  5. Die Erstattung wird in der Lohnabrechnung als nicht steuerbarer Vorteil dokumentiert.

Übernimmt der Arbeitgeber teure Sonderausstattungen ohne betrieblichen Anlass, kann der überhöhte oder privat veranlasste Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn sein. Ein transparenter Zuschussrahmen reduziert Streit.

Was gilt bei Selbstzahlung?

Kauft ein Arbeitnehmer eine normale Brille selbst, sind die Kosten regelmäßig keine Werbungskosten, auch wenn die Brille am Arbeitsplatz benötigt wird. Als Krankheitskosten können Brillenaufwendungen grundsätzlich außergewöhnliche Belastungen sein, soweit die gesetzlichen Nachweisvoraussetzungen erfüllt sind und die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

Bei einer nachweislich besonderen Bildschirmarbeitsbrille sollte zuerst der arbeitsrechtliche Erstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geprüft werden. Ein doppelter steuerlicher Ansatz derselben Kosten ist ausgeschlossen.

Umsatzsteuer und Betriebsausgabe beim Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber kann die angemessene Kostenübernahme betrieblich veranlasst sein. Ob ein Vorsteuerabzug möglich ist, hängt insbesondere von Rechnungsempfänger, Leistungsbezug und den allgemeinen Voraussetzungen ab. Eine Rechnung allein auf den Arbeitnehmer kann den Vorsteuerabzug erschweren.

Unternehmen sollten deshalb vorab festlegen, ob sie selbst bestellen oder gegen Beleg erstatten und wie die Rechnung ausgestellt werden soll.

Typische Fehler

  • Eine normale Privatbrille wird pauschal als Bildschirmbrille bezeichnet.
  • Die erforderliche Untersuchung findet erst nach dem Kauf statt.
  • Der Arbeitgeber erstattet ohne festgelegten, angemessenen Rahmen.
  • Rechnung und arbeitsmedizinischer Nachweis werden nicht zusammen dokumentiert.
  • Lohnsteuer, Betriebsausgabe und Vorsteuer werden als eine einzige Frage behandelt.

Nächster Schritt: Wir gestalten eine praxistaugliche Erstattungsrichtlinie und prüfen die lohn- und umsatzsteuerliche Abwicklung.

Datenschutzhinweis: Medizinische Befunde und Rechnungen gehören nicht in das Buchungsformular. Für erforderliche Unterlagen stimmen wir einen sicheren Weg ab.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine arbeitsmedizinische, arbeitsrechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls.