Stand: 21.08.2026 | Christoph te Heesen, Steuerberater in Duisburg
Wenn zwei Staaten denselben grenzüberschreitenden Sachverhalt prüfen, drohen unterschiedliche Tatsachenfeststellungen, Doppelbesteuerung und jahrelange Verständigungsverfahren. Das BMF-Merkblatt zur internationalen Prüfungszusammenarbeit vom Mai 2025 beschreibt, wie Finanzverwaltungen ihre Prüfungen koordinieren können.
Für international tätige Unternehmen sind vor allem zwei Instrumente wichtig: die gemeinsame steuerliche Außenprüfung – häufig „Joint Audit“ genannt – und die gleichzeitige Prüfung beziehungsweise Simultanprüfung.
Was ist ein Joint Audit?
Bei einer gemeinsamen steuerlichen Außenprüfung arbeiten Bedienstete der beteiligten Staaten koordiniert an grenzüberschreitenden Sachverhalten. Ziel ist, den Sachverhalt möglichst einheitlich festzustellen und nach Möglichkeit zu einer abgestimmten steuerlichen Würdigung zu kommen.
Das kann besonders bei Verrechnungspreisen, Betriebsstätten, Funktionsverlagerungen oder konzerninternen Leistungen sinnvoll sein. Aus deutscher Sicht bleibt die Prüfung in die Regeln der Abgabenordnung eingebettet.
Was ist eine Simultanprüfung?
Bei einer gleichzeitigen Prüfung untersuchen die Staaten jeweils im eigenen Hoheitsgebiet und tauschen die für den grenzüberschreitenden Fall relevanten Informationen aus. Die Prüfungen laufen koordiniert, ohne dass zwingend eine gemeinsame Tatsachen- und Rechtswürdigung erreicht wird.
Die Unterscheidung ist praktisch wichtig: Ein Informationsaustausch allein garantiert noch keine einheitliche steuerliche Behandlung.
Dürfen ausländische Prüfer im Betrieb erscheinen?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können ausländische Bedienstete bei Prüfungshandlungen in Deutschland anwesend sein. Sie handeln dabei nicht losgelöst vom deutschen Verfahren. Befragungen, Einsichtnahmen und sonstige Prüfungshandlungen müssen sich im Rahmen der geltenden innerstaatlichen Regeln bewegen und werden von der zuständigen deutschen Finanzbehörde begleitet.
Unternehmen sollten frühzeitig klären, wer teilnimmt, welche Staaten beteiligt sind, welche Jahre und Steuerarten geprüft werden und in welcher Sprache Unterlagen oder Besprechungen geführt werden.
Rechte und Mitwirkung des Unternehmens
Das BMF-Merkblatt beschreibt unter anderem Unterrichtung, Anhörung und Einwendungen im Verfahren. Eine deutsche Außenprüfung beginnt weiterhin mit einer Prüfungsanordnung. In der Eröffnungsbesprechung sollten Umfang, Ansprechpartner, Datenzugriff und Kommunikationswege festgelegt werden.
Ein Unternehmen kann eine internationale Prüfungszusammenarbeit auch selbst anregen. Ob die Finanzverwaltungen das Verfahren einleiten, entscheiden jedoch die zuständigen Behörden.
Vorbereitung ist wichtiger als Übersetzung
Die größte Herausforderung ist selten die Sprache allein. Kritisch sind widersprüchliche Verträge, abweichende Datensätze und nicht deckungsgleiche Verrechnungspreisdokumentationen. Vor Beginn sollten daher mindestens geprüft werden:
- Konzern- und Beteiligungsstruktur,
- Verträge und tatsächliche Durchführung,
- Verrechnungspreismethode und Vergleichsdaten,
- Betriebsstättenrisiken,
- Buchungs- und Leistungsflüsse,
- länderbezogene Dokumentationen,
- bereits abgegebene Erklärungen und frühere Prüfungsfeststellungen.
Datenzugriff und Vertraulichkeit
Grenzüberschreitende Prüfungen können umfangreiche Datenbestände betreffen. Unternehmen sollten Datenlieferungen zentral steuern und nachvollziehbar dokumentieren: Was wurde wann, in welcher Fassung, auf welcher Rechtsgrundlage und an welche Behörde übermittelt?
Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten und nicht prüfungsrelevante Informationen erfordern besondere Sorgfalt. Eine unkoordinierte Direktkommunikation mehrerer Konzernstellen erhöht das Risiko von Widersprüchen.
Praktischer Fahrplan
- Prüfungsanordnung und internationale Rechtsgrundlage auswerten.
- Ein zentrales Prüfungsteam und feste Ansprechpartner bestimmen.
- Sachverhalte und Daten über alle beteiligten Staaten abstimmen.
- Abweichungen offen identifizieren und fachlich erklären.
- Besprechungen protokollieren und Informationslieferungen versionieren.
- Früh prüfen, ob Verständigungs- oder Schiedsverfahren erforderlich werden könnten.
Nächster Schritt: Wir strukturieren Daten, Verrechnungspreise und Kommunikation, damit die grenzüberschreitende Prüfung aus einer konsistenten Linie geführt wird.
Datenschutzhinweis: Internationale Steuerunterlagen, Verträge und personenbezogene Daten dürfen nicht über das Buchungsformular übermittelt werden. Wir richten dafür einen sicheren Austausch ein.
Quelle
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.