Damit auf dem Weihnachtsmarkt nur die Mandeln brennen – und bei der Kassenführung nichts anbrennt.
Ob Reparaturauftrag, Karussellfahrt oder Weihnachtsdekoration: Wenn Kunden bar bezahlen, sollte die Kassenführung genauso zuverlässig funktionieren wie Ihr Geschäft. Das geplante Zweite Kassengesetz könnte ab 2028 neue Anforderungen bringen. Unsere Praxisbeispiele zeigen, wen die Änderungen betreffen könnten und welche Vorbereitungen sinnvoll sind.
Ihr nächster Schritt: Kassenführung vor dem Weihnachtsgeschäft prüfen
Bevor die Weihnachtssaison beginnt, lohnt sich ein kurzer Blick auf diese Fragen:
- Wie hoch sind Gesamtumsatz und Barumsatz? Lassen Sie beide Größen getrennt auswerten.
- Wo nehmen Sie Bargeld entgegen? In der Werkstatt, beim Kunden, am Marktstand oder an wechselnden Veranstaltungsorten?
- Wie funktioniert die tägliche Abrechnung? Wechselgeld, Einnahmen, Ausgaben und Entnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.
- Kennt Ihr Team die Abläufe? Klären Sie vorab, wer Kasse, Stornierungen, Rückgaben und Tagesabschluss übernimmt.
- Ist eine neue Kasse wirklich erforderlich? Stimmen Sie eine Anschaffung mit den Anforderungen Ihres Betriebs und dem endgültigen Gesetzgebungsstand ab.
Unser Tipp: Klären Sie diese Punkte vor dem ersten großen Andrang. Zwischen Glühweinausschank und Kassenschluss bleibt erfahrungsgemäß wenig Zeit für Grundsatzfragen.
Fragen zur Kassenpflicht? Wir helfen Ihnen gerne weiter
Sie möchten wissen, ob Ihr Handwerksbetrieb, Schaustellerunternehmen oder Weihnachtsmarktstand von den geplanten Änderungen betroffen sein könnte?
Wir prüfen mit Ihnen Ihre bisherige Kassenführung, mögliche Ausnahmen und den konkreten Vorbereitungsbedarf. Verständlich, persönlich und mit Blick auf Ihren Betriebsalltag.
Für Ihre erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung Ihres Betriebs und Ihrer bisherigen Kassenlösung. Die sichere Übermittlung vertraulicher Unterlagen stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Weihnachtssaison – mit zufriedenen Kunden und einer Kassenabrechnung, die auch am nächsten Morgen noch Freude macht.
Christoph te Heesen · Steuerberater in Duisburg
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Quellen und Bearbeitungsstand
- Bundesministerium der Finanzen: Regierungsentwurf zum Zweiten Kassengesetz und begleitende Dokumente. Dort finden Sie auch den Diskussionsentwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung, insbesondere die für mobile Tätigkeiten relevanten §§ 2, 3 und 5.
- Bundesministerium der Finanzen: Pressemitteilung vom 23. September 2026 zu digitalen Belegen und digitalen Kassen.
- Gesetzliche Grundlage der bestehenden Aufzeichnungspflichten: § 146 Abgabenordnung.
- Ergänzende Fachliteratur: Torsten Lüth, „Kassengesetz 2 – Das Ziel ist gut – an der Zielgenauigkeit muss weiter gefeilt werden“, NWB Nr. 40 vom 02.10.2026, Seite 2641.
Stand: 29. September 2026. Die beschriebenen Neuregelungen sind noch nicht abschließend verabschiedet. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren bleiben möglich. Sämtliche Beispiele sind fiktiv und dienen der allgemeinen Orientierung.