Stand: 21.08.2026 | Christoph te Heesen, Steuerberater in Duisburg
Das Kindergeld beträgt 2026 für jedes Kind 259 Euro im Monat. Bei volljährigen Kindern entscheidet jedoch nicht allein das Alter. Ausbildung, Übergangszeiten, fehlender Ausbildungsplatz und eine Erwerbstätigkeit nach Abschluss der ersten Ausbildung müssen sauber eingeordnet und nachgewiesen werden.
Die Grundregeln bis zum 25. Geburtstag
Ein volljähriges Kind kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es:
- für einen Beruf ausgebildet wird,
- sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet,
- eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder
- einen gesetzlich begünstigten Freiwilligendienst leistet.
Die Familienkasse braucht dafür aktuelle Nachweise. Endet eine Ausbildung oder verändert sich der Status, sollte die Änderung zeitnah mitgeteilt werden.
Wann ist ein Praktikum Berufsausbildung?
Ein Praktikum kann Teil einer Berufsausbildung sein, wenn es ernsthaft auf ein Berufsziel vorbereitet und Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen vermittelt, die hierfür relevant sind. Besonders deutlich ist der Zusammenhang bei einem vorgeschriebenen Praktikum innerhalb einer Ausbildungs- oder Studienordnung.
Ein bloßes Orientierungspraktikum, eine Aushilfstätigkeit oder ein Praktikum ohne erkennbares Ausbildungsziel erfüllt die Voraussetzungen nicht automatisch. Entscheidend sind Inhalt, Ausbildungsplan, Betreuung, Dauer und Zusammenhang mit dem angestrebten Beruf.
Volontariat: Die Bezeichnung reicht nicht
Auch ein Volontariat kann eine Berufsausbildung darstellen, etwa wenn es planmäßig auf eine qualifizierte Tätigkeit vorbereitet. Der Vertrag sollte Ausbildungsinhalte, Stationen und Ziel erkennen lassen. Wird dagegen im Wesentlichen normale Arbeitsleistung erbracht, kann die Familienkasse die Einordnung anders beurteilen.
Eltern sollten sich deshalb nicht auf den Titel „Volontariat“ verlassen. Maßgeblich ist, was tatsächlich durchgeführt wird.
Übergangszeit: Höchstens vier Monate
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann Kindergeld für eine Übergangszeit von maximal vier Monaten gewährt werden. Das betrifft zum Beispiel die Zeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn oder zwischen Bachelor- und Masterstudium.
Ist die Lücke länger, fällt die Berücksichtigung nicht zwingend für den gesamten Zeitraum weg. Das Kind kann weiterhin berücksichtigt werden, wenn es ernsthaft einen Ausbildungsplatz sucht und dies belegt. Bewerbungen, Absagen, Meldung bei der Berufsberatung und Korrespondenz mit Hochschulen sollten aufbewahrt werden.
Erwerbstätigkeit nach der ersten Ausbildung
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in einer weiteren Ausbildung grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn keine schädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Unschädlich sind insbesondere:
- eine Erwerbstätigkeit mit regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche,
- ein Ausbildungsdienstverhältnis oder
- eine geringfügige Beschäftigung.
Bei schwankenden Arbeitszeiten kommt es auf eine sorgfältige Betrachtung an. Vorübergehende Ausweitungen und Jahresdurchschnitt sind nicht ohne Prüfung gleichzusetzen.
Mehraktige Ausbildung oder bereits Zweitausbildung?
Schwierig sind Fälle, in denen mehrere Ausbildungsabschnitte aufeinander folgen. Ob noch eine einheitliche Erstausbildung vorliegt oder bereits eine weitere Ausbildung begonnen hat, hängt unter anderem vom engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang sowie vom angestrebten Berufsziel ab.
Eine längere Berufstätigkeit zwischen den Abschnitten kann dafür sprechen, dass die erste Ausbildung bereits abgeschlossen war. Pauschale Aussagen sind hier riskant.
Diese Nachweise helfen
- Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung,
- Ausbildungs-, Praktikums- oder Volontariatsvertrag,
- Ausbildungsplan und Tätigkeitsbeschreibung,
- Prüfungs- und Studienordnung,
- Bewerbungen und Absagen bei fehlendem Ausbildungsplatz,
- Arbeitsvertrag und Aufzeichnungen zur Wochenarbeitszeit,
- Abschlusszeugnisse und genaue Enddaten.
Änderungen sofort mitteilen
Wer Kindergeld bezieht, muss relevante Änderungen anzeigen. Unberechtigt gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Zusätzlich können Zuschläge oder weitere Folgen entstehen, wenn Angaben verspätet oder unvollständig waren.
Nächster Schritt: Wir ordnen Ausbildungsabschnitte, Übergangszeiten und Erwerbstätigkeit und stellen die erforderlichen Nachweise zusammen.
Datenschutzhinweis: Bitte übermitteln Sie keine Identifikationsnummern, Zeugnisse oder Verträge über das Buchungsformular. Dafür nutzen wir einen sicheren Weg.
Quellen
- § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes
- § 32 EStG – Berücksichtigung volljähriger Kinder
- BMF: Das ändert sich 2026
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.