Stand: Oktober 2025 – Steuerberatung te Heesen, Duisburg
🌿 Einleitung
Pflege ist kein plötzliches Thema – sie schleicht sich ins Leben ein.
Viele ältere Menschen sind noch selbstständig, wollen aber verstehen, wie sie sich finanziell absichern können, falls einmal Hilfe nötig wird.
So auch Frau M., 72 Jahre, Rentnerin aus Duisburg, die sich um Haus und Alltag noch selbst kümmert.
Ihre Tochter unterstützt sie bei Arztbesuchen und Papierkram – und fragt sich, was steuerlich möglich ist, bevor Pflege zum akuten Thema wird.
👵 Aus Sicht der Rentnerin – „Ich möchte vorbereitet sein“
Was sind eigentlich Pflegekosten – und wann zählen sie beim Finanzamt?
Pflegekosten gehören steuerlich zu den außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG).
Das bedeutet: Sie entstehen zwangsläufig und sind höher als die übliche Lebensführung.
Typische Beispiele:
- Ambulante Pflege oder Tagespflege
- Heimplatzkosten, wenn Pflegebedürftigkeit besteht
- Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Notrufsystem, Rollstuhl
- Barrierefreie Umbauten (z. B. bodengleiche Dusche, Treppenlift)
- Fahrtkosten zu Therapien oder Arztbesuchen
Wichtig: Nur der Anteil, den nicht die Pflege- oder Krankenkasse erstattet, ist steuerlich abziehbar.
Diese Kosten wirken sich erst oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung aus, die vom Einkommen abhängt.
🟢 Beispiel:
Frau M. kauft 2025 ein Pflegebett für 1.200 €. Die Pflegekasse zahlt 600 €.
Ihr Eigenanteil von 600 € kann als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
(Quelle: Bundesfinanzministerium – außergewöhnliche Belastungen)
Pflegegrad 1 – der Einstieg in die Pflegeleistungen
Pflegegrad 1 ist der niedrigste, aber wichtige Einstieg in das System der Pflegeversicherung.
Er gilt bei leichten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit – also, wenn man im Alltag ein bisschen Unterstützung braucht.
Leistungen bei Pflegegrad 1:
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für Haushaltshilfen, Begleitung oder Einkaufshilfe
- Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für Verbrauchsprodukte oder technische Geräte
- Hausnotruf: bis zu 25,50 € monatlich
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 € Zuschuss für barrierefreie Umbauten
- Pflegeberatung: kostenfreie Beratung und Pflegekurse
💡 Tipp: Der Entlastungsbetrag kann gesammelt und bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich eingesetzt werden.
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Pflegegrad 1)
Verhinderungspflege – wenn Angehörige mal ausfallen
Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege.
Das greift, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit).
- Pflegekasse erstattet bis zu 1.774 € pro Jahr
- Kombinierbar mit Kurzzeitpflege: Gesamtbudget bis zu 2.418 €
- Antrag formlos bei der Pflegekasse
- Nachweise über Ersatzpflegeperson (Rechnung oder Stundennachweis) erforderlich
🟢 Beispiel:
Tochter K. pflegt ihre Mutter das ganze Jahr. Im September fährt sie zwei Wochen in den Urlaub.
Eine Nachbarin übernimmt die Pflege, stellt eine Rechnung über 500 €.
Die Pflegekasse erstattet diesen Betrag im Rahmen der Verhinderungspflege.
(Quelle: Finanztip.de – Verhinderungspflege)
Steuerliche Zusatzvorteile im Alltag
Auch wenn noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, können viele haushaltsnahe Leistungen steuerlich geltend gemacht werden:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten (max. 4.000 € jährlich)
- Handwerkerkosten: 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € jährlich)
🟢 Beispiel:
Eine Putzkraft kostet 180 € im Monat → 2.160 € im Jahr.
Davon sind 20 % (432 €) direkt von der Steuer abziehbar.
(Quelle: Bund der Steuerzahler – Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen)
👩👧 Aus Sicht der Tochter – „Ich kümmere mich um meine Mutter“
Pflege-Pauschbetrag für Angehörige
Pflegende Angehörige können ohne Nachweise den Pflege-Pauschbetrag ansetzen:
- Pflegegrad 2 → 600 €
- Pflegegrad 3 → 1.100 €
- Pflegegrad 4 / 5 → 1.800 €
Voraussetzungen:
- Die Pflege erfolgt unentgeltlich.
- Sie findet in häuslicher Umgebung statt.
- Die gepflegte Person erhält keine professionelle Vollzeitpflege.
(Quelle: Steuer.de – Pflegepauschbetrag)
Tatsächliche Pflegekosten absetzen
Zahlen Angehörige Rechnungen für Pflege oder Heimkosten selbst, können sie diese als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – soweit keine Erstattung durch Pflege- oder Krankenkasse erfolgt.
🟢 Beispiel:
Tochter K. bezahlt monatlich 250 € Eigenanteil für die Tagespflege ihrer Mutter.
Diese 3.000 € jährlich kann sie in der Steuererklärung angeben – abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung.
Förderungen & Zuschüsse
Bevor Pflege oder Umbauten beginnen, lohnt sich die Anfrage bei der Pflegekasse:
- Zuschuss bis zu 4.000 € für Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Kostenübernahme für Hausnotrufsysteme oder Pflegehilfsmittel
- Beratung und Pflegekurse für Angehörige kostenfrei
(Quelle: Pflege.de – Pflegehilfsmittel & Zuschüsse)
🧾 Überblick: Was sich steuerlich lohnt
| Maßnahme | Art der Förderung | Steuerlicher Vorteil |
| Pflegekosten (Eigenanteil) | außergewöhnliche Belastung | individuell |
| Pflege-Pauschbetrag | Pauschale für Angehörige | 600 – 1.800 € |
| Entlastungsbetrag (PG 1) | Pflegekassenleistung | 131 €/Monat |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Steuerermäßigung | bis 4.000 € |
| Handwerkerkosten | Steuerermäßigung | bis 1.200 € |
| Umbauzuschüsse | Pflegekasse | bis 4.000 € |
⚖️ Fazit
Pflegekosten müssen kein Tabuthema sein – und sie sind steuerlich oft besser absetzbar, als viele glauben.
Wer rechtzeitig Anträge stellt, Belege sammelt und Zuschüsse nutzt, kann die finanzielle Belastung deutlich abfedern.
Ob rüstige Rentnerin oder unterstützende Tochter – mit guter Planung und steuerlicher Beratung bleibt mehr Spielraum für das, was zählt: Lebensqualität.