Stand: 21.08.2026 | Christoph te Heesen, Steuerberater in Duisburg
Zum 1. Juli 2026 sind die Pfändungsfreigrenzen erneut gestiegen. Der gesetzliche monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO beträgt nun 1.587,40 Euro. In der amtlichen Pfändungstabelle beginnt ein pfändbarer Betrag bei monatlichem Nettoeinkommen ab 1.590,00 Euro, wenn keine Unterhaltspflicht zu berücksichtigen ist.
Diese beiden Werte werden oft verwechselt. Für die konkrete Lohnpfändung ist die amtliche Tabelle maßgeblich; außerdem verändern gesetzliche Unterhaltspflichten den geschützten Betrag.
Die wichtigsten Werte ab 1. Juli 2026
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Gesetzlicher Grundbetrag | 1.587,40 Euro |
| Zuschlag für die erste unterhaltsberechtigte Person | 597,42 Euro |
| Zuschlag für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person, jeweils | 332,83 Euro |
| Oberer Tabellenwert | 4.866,30 Euro |
Die vollständige Tabelle weist für Einkommensstufen und die Zahl der berücksichtigten Unterhaltspflichten den jeweils pfändbaren Betrag aus. Der unpfändbare Betrag lässt sich deshalb nicht allein durch Addition der obigen Werte in jedem Fall exakt bestimmen.
Für welchen Zeitraum gelten die neuen Werte?
Die Beträge gelten für Pfändungen von Arbeitseinkommen im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Arbeitgeber und andere Drittschuldner müssen die neue Tabelle bei den entsprechenden Abrechnungszeiträumen berücksichtigen.
Wer bereits von einer Lohnpfändung betroffen ist, sollte die erste Abrechnung nach der Umstellung kontrollieren. Wurde noch mit der alten Tabelle gerechnet, sollte dies zeitnah beim Arbeitgeber beziehungsweise der abrechnenden Stelle angesprochen werden.
Welche Unterhaltspflichten zählen?
Erhöhungen kommen nur für Personen in Betracht, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt. Dazu können insbesondere Kinder, Ehegatten oder frühere Ehegatten gehören. Nicht jede freiwillige Zahlung führt automatisch zu einem höheren Freibetrag.
Umgekehrt kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag anordnen, dass eine unterhaltsberechtigte Person ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt, wenn sie über eigene Einkünfte verfügt. Die tatsächliche Berechnung kann daher von der Familiengröße abweichen.
Lohnpfändung und P-Konto sind nicht dasselbe
Die Tabelle nach § 850c ZPO betrifft in erster Linie die Pfändung von Arbeitseinkommen. Wird das bereits ausgezahlte Einkommen auf einem Bankkonto gepfändet, schützt ein Pfändungsschutzkonto – das P-Konto – einen automatischen Grundfreibetrag. Erhöhungsbeträge, etwa für Unterhaltspflichten oder Kindergeld, müssen gegebenenfalls durch eine Bescheinigung oder gerichtliche Entscheidung nachgewiesen werden.
Wer eine Kontopfändung erhält, sollte deshalb nicht nur auf die Lohnabrechnung schauen. Ohne rechtzeitige Umwandlung in ein P-Konto und ohne die erforderlichen Nachweise kann trotz unpfändbaren Einkommens ein praktisches Zugriffsproblem entstehen.
Was tun, wenn zu viel einbehalten wird?
- Abrechnung und Pfändungstabelle für den richtigen Zeitraum vergleichen.
- Zahl und tatsächliche Berücksichtigung der Unterhaltspflichten prüfen.
- Arbeitgeber oder Bank schriftlich auf konkrete Abweichungen hinweisen.
- Fehlende P-Konto-Bescheinigung beschaffen.
- Bei Sonderfällen gerichtlichen Vollstreckungsschutz prüfen lassen.
Besondere Einkünfte – etwa Überstundenvergütung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen – können eigenen Schutzregeln unterliegen. Eine einfache Monatsrechnung reicht dann nicht.
Wenn das Finanzamt pfändet
Auch bei einer Vollstreckung durch das Finanzamt spielen Pfändungsschutzvorschriften eine Rolle. Gleichzeitig müssen steuerrechtliche Rechtsbehelfe und Vollstreckungsschutz gesondert geprüft werden. Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid stoppt die Vollstreckung nicht automatisch.
Nächster Schritt: Wir ordnen die steuerliche Forderung, prüfen Zahlungsverbuchung und Vollstreckungsstand und koordinieren bei Bedarf den weiteren Rechtsschutz.
Datenschutzhinweis: Bitte tragen Sie im Buchungsformular weder Kontonummern noch Steuer- oder Pfändungsunterlagen ein. Vertrauliche Dokumente tauschen wir ausschließlich sicher aus.
Quellen
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.


