Betreuungs- und Pflegeleistungen: Steuerfreiheit auch bei mittelbarer Kostentragung

Nurse assisting senior woman in the park of a retirement home

Gute Nachrichten für Leistungserbringer im Pflegebereich: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass Betreuungs- oder Pflegeleistungen auch dann steuerfrei sein können, wenn die Kosten mittelbar über das Persönliche Budget getragen werden.

Was bedeutet das konkret?

Betreuungs- oder Pflegeleistungen können gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung (nunmehr § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) steuerfrei sein, wenn:

  • Die Leistungen aus dem Persönlichen Budget des Leistungsempfängers finanziert werden.
  • Der Kostenträger (z. B. Pflegekasse) ausdrücklich festlegt, dass der Leistungserbringer zur Leistungserbringung anerkannt ist.
  • Diese Anerkennung eine explizite Entscheidung des Kostenträgers darstellt.

Warum ist das wichtig?

Der BFH hat damit klargestellt, dass auch eine mittelbare Kostentragung – also die Zahlung über das Persönliche Budget – zur Steuerfreiheit führen kann, wenn der Kostenträger die Leistungserbringung ausdrücklich anerkennt. Damit wird die bisherige Rechtsauffassung in Abschn. 4.16.3 Abs. 2 UStAE eingeschränkt, die eine direkte Kostentragung voraussetzte.

Was können Sie als Leistungserbringer tun?

  • Prüfen Sie, ob Ihre Leistungen über das Persönliche Budget finanziert werden.
  • Achten Sie auf eine ausdrückliche Anerkennung durch den Kostenträger.
  • Bei Unsicherheit: Kontaktieren Sie uns gerne – wir unterstützen Sie bei der Prüfung.

Fragen? Sorgen? Rufen Sie uns an!

Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Steuerrecht.
Telefon: 0203 42925-0
✉️ E-Mail: info@stb-teheesen.net

Ihre Steuerkanzlei Christoph te Heesen – Mit uns bleibt Ihre Steuer einfach.


Quellenangabe:

  • Gesetzliche Grundlage: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG (bis 31.12.2020), § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG (ab 01.01.2021)
  • Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 19.12.2024 – Aktenzeichen: V R 1/22; veröffentlicht am 15.05.2025
Christoph te Heesen, Steuerberater in Duisburg

Christoph te Heesen
Steuerberater und Dipl.-Kaufmann (FH), Duisburg

Fragen zu diesem Thema?

Schreiben Sie uns kurz, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam klären wir, ob und ab wann wir Sie begleiten können.

Das Kennenlernen zu Ablauf und Zusammenarbeit ist kostenlos. Steuerliche Fachberatung und die Prüfung Ihrer Unterlagen sind kostenpflichtig.

Weiterlesen

Passende Beiträge