Steuerliche Beratung rund um PV-Anlagen – verständlich, praxisnah und auf den Punkt

Photovoltaikanlagen sind für viele Privatpersonen und Unternehmen ein wichtiger Baustein der Energiewende. Gleichzeitig stellen sich rund um Anschaffung, Betrieb, Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewinnermittlung zahlreiche steuerliche Fragen.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für viele kleinere Photovoltaikanlagen deutlich vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei. Die Finanzverwaltung hat hierzu mit BMF-Schreiben vom 17. Juli 2023 wichtige Anwendungsfragen geklärt.

Zusätzlich gilt seit dem 1. Januar 2023 für die Lieferung, Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation bestimmter Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Erfasst werden unter anderem begünstigte Solarmodule, Speicher und wesentliche Komponenten im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG. Das BMF hat hierzu ergänzend Einzelfragen zur Anwendung des Nullsteuersatzes veröffentlicht.

Für Betreiber bedeutet das in vielen Fällen: weniger steuerlicher Verwaltungsaufwand, einfachere Abwicklung und mehr Planungssicherheit. Dennoch lohnt sich eine genaue Prüfung, denn nicht jede Anlage und nicht jeder Sachverhalt fällt automatisch unter die Begünstigungen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

Welche steuerlichen Folgen hat die Anschaffung einer Photovoltaikanlage?
Fallen Einnahmen aus der Einspeisung noch in die Einkommensteuer?
Ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erforderlich?
Wann gilt der Umsatzsteuersatz von 0 Prozent?
Wie sind Batteriespeicher, Zähler, Erweiterungen oder Reparaturen steuerlich zu behandeln?
Welche Angaben sind gegenüber dem Finanzamt erforderlich?
Was gilt bei Anlagen auf privaten, betrieblichen oder gemischt genutzten Gebäuden?

Gerade bei bestehenden Anlagen, Erweiterungen, mehreren Anlagen oder betrieblich genutzten Immobilien sollte die steuerliche Einordnung sorgfältig geprüft werden. Wir helfen Ihnen dabei, die steuerlichen Pflichten korrekt einzuordnen und mögliche Vereinfachungen optimal zu nutzen.

Unser Ziel: Sie sollen Ihre Photovoltaikanlage steuerlich sauber, rechtssicher und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand betreiben können.

Für eine individuelle Prüfung Ihrer Photovoltaikanlage sprechen Sie uns gerne an.