Wenn ihr Ware aus einem Lager in Frankreich an Kund:innen in Deutschland liefert, entscheidet im Kern eine Frage über alles Weitere: Wo endet der Transport – und damit wo liegt der Leistungsort? Daraus folgt dann sauber der nächste Step: OSS (One Stop Shop) oder nationale USt-Meldung.
1) Einordnung eures Falls: Ware FR → Kunde DE
Bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen gilt vereinfacht: Der Ort der Lieferung liegt dort, wo der Transport endet – also in eurem Fall in Deutschland.
Konsequenz:
Die Lieferung ist in Deutschland steuerpflichtig (mit deutschem Steuersatz).
Die Frage ist dann nicht „ob“ deutsche USt anfällt, sondern nur: Über welchen Melde-/Zahlkanal ihr sie erklärt:
- OSS (zentrale Meldung im Identifikationsstaat) oder
- nationale deutsche UStVA (klassische Inlands-/DE-Meldelogik)
2) Doppelmeldung vermeiden: Bitte nicht „hybrid“ melden
OSS ist optional – aber operativ gilt: Wenn ihr OSS nutzt, müsst ihr alle Umsätze, die darunterfallen, auch über OSS melden. Kein Cherry-Picking, sonst landet ihr schnell in einer Doppelspur (und genau die tut weh: Nachfragen, Abstimmungen, Korrekturen, ggf. Risiko-Fahnen).
3) Zwei saubere Varianten in der Praxis
Variante A: Umsatz läuft über OSS (z. B. OSS-Meldung in Frankreich)
- Ihr erklärt die deutsche USt (weil Verbrauchsstaat = DE) in der OSS-Meldung im Identifikationsstaat (z. B. FR).
- Der Identifikationsstaat leitet Meldung/Zahlung an Deutschland weiter.
Wichtig für eure deutsche UStVA:
Dieser Umsatz darf nicht zusätzlich nochmal als „normaler steuerpflichtiger Inlandsumsatz“ in Deutschland auftauchen – sonst habt ihr die Doppelmeldung.
Korrekturen:
Wenn ihr etwas berichtigen müsst, läuft das i. d. R. über eine spätere OSS-Meldung (nicht rückwärts in der alten Periode).
Variante B: Umsatz läuft nicht über OSS, sondern über deutsche UStVA
- Dann meldet ihr den Umsatz national in Deutschland (deutsche UStVA/Logik).
- Gleichzeitig müsst ihr sicherstellen: Der Umsatz ist nicht in der OSS-Meldung enthalten (sonst wieder Doppelspur).
Wenn ihr aktuell OSS nutzt und raus wollt:
Abmeldung/Widerruf ist grundsätzlich möglich zum neuen Besteuerungszeitraum – die konkreten Fristen/Portalregeln müsst ihr im jeweiligen System sauber prüfen (Stichwort: Prozessfenster zum Quartalswechsel).
4) „Wir sind in FR und DE registriert“ – was bedeutet das für OSS?
Mehrere nationale USt-Registrierungen können vorkommen – aber für OSS gilt:
Pro OSS-Regelung habt ihr nur einen Mitgliedstaat der Identifizierung.
Wenn mehrere (Fix-)Betriebsstätten/Versandstaaten eine Rolle spielen, gibt es zwar Wahlrechte, aber: Die Wahl ist in der Praxis bindend (d. h. das muss strategisch und systemseitig sauber aufgesetzt werden – nicht „mal so, mal so“).
5) Quick-Checkliste: Damit’s im Alltag nicht doppelt läuft
- B2C oder B2B? (OSS betrifft typischerweise B2C; bei B2B läuft’s regelmäßig anders.)
- Wo seid ihr für Union-OSS registriert (MSI)? Frankreich oder Deutschland?
- Systemlogik fixieren: FR → DE muss entweder OSS-geführt oder DE-UStVA-geführt sein – nicht beides.
- Korrekturprozess festlegen: Wo wird korrigiert (OSS-Folgeperiode vs. nationale Berichtigung)?
Nächster Schritt (damit ich euch den „Blueprint“ bauen kann)
Wenn du mir noch kurz sagst:
- B2C oder B2B (oder gemischt)?
- Wo seid ihr aktuell für Union-OSS registriert (FR oder DE)?
…dann mache ich euch daraus einen konkreten Buchungs-/Melde-Blueprint: Welche Umsätze in welche Erklärung gehören, wie ihr die Doppelspur systemisch verhindert und wie Korrekturen „prozessfest“ laufen.
Hinweis: Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Einzelfallprüfung (z. B. zu Betriebsstätten-/Registrierungsdetails, Rechnungsanforderungen, Sonderfällen).