Lager in Frankreich, Lieferung nach Deutschland: Wo ist die USt fällig – und über welchen Meldeweg läuft’s?

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Wenn ihr Ware aus einem Lager in Frankreich an Kund:innen in Deutschland liefert, entscheidet im Kern eine Frage über alles Weitere: Wo endet der Transport – und damit wo liegt der Leistungsort? Daraus folgt dann sauber der nächste Step: OSS (One Stop Shop) oder nationale USt-Meldung.


1) Einordnung eures Falls: Ware FR → Kunde DE

Bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen gilt vereinfacht: Der Ort der Lieferung liegt dort, wo der Transport endet – also in eurem Fall in Deutschland.

Konsequenz:
Die Lieferung ist in Deutschland steuerpflichtig (mit deutschem Steuersatz).
Die Frage ist dann nicht „ob“ deutsche USt anfällt, sondern nur: Über welchen Melde-/Zahlkanal ihr sie erklärt:

  • OSS (zentrale Meldung im Identifikationsstaat) oder
  • nationale deutsche UStVA (klassische Inlands-/DE-Meldelogik)

2) Doppelmeldung vermeiden: Bitte nicht „hybrid“ melden

OSS ist optional – aber operativ gilt: Wenn ihr OSS nutzt, müsst ihr alle Umsätze, die darunterfallen, auch über OSS melden. Kein Cherry-Picking, sonst landet ihr schnell in einer Doppelspur (und genau die tut weh: Nachfragen, Abstimmungen, Korrekturen, ggf. Risiko-Fahnen).


3) Zwei saubere Varianten in der Praxis

Variante A: Umsatz läuft über OSS (z. B. OSS-Meldung in Frankreich)

  • Ihr erklärt die deutsche USt (weil Verbrauchsstaat = DE) in der OSS-Meldung im Identifikationsstaat (z. B. FR).
  • Der Identifikationsstaat leitet Meldung/Zahlung an Deutschland weiter.

Wichtig für eure deutsche UStVA:
Dieser Umsatz darf nicht zusätzlich nochmal als „normaler steuerpflichtiger Inlandsumsatz“ in Deutschland auftauchen – sonst habt ihr die Doppelmeldung.

Korrekturen:
Wenn ihr etwas berichtigen müsst, läuft das i. d. R. über eine spätere OSS-Meldung (nicht rückwärts in der alten Periode).


Variante B: Umsatz läuft nicht über OSS, sondern über deutsche UStVA

  • Dann meldet ihr den Umsatz national in Deutschland (deutsche UStVA/Logik).
  • Gleichzeitig müsst ihr sicherstellen: Der Umsatz ist nicht in der OSS-Meldung enthalten (sonst wieder Doppelspur).

Wenn ihr aktuell OSS nutzt und raus wollt:
Abmeldung/Widerruf ist grundsätzlich möglich zum neuen Besteuerungszeitraum – die konkreten Fristen/Portalregeln müsst ihr im jeweiligen System sauber prüfen (Stichwort: Prozessfenster zum Quartalswechsel).


4) „Wir sind in FR und DE registriert“ – was bedeutet das für OSS?

Mehrere nationale USt-Registrierungen können vorkommen – aber für OSS gilt:
Pro OSS-Regelung habt ihr nur einen Mitgliedstaat der Identifizierung.

Wenn mehrere (Fix-)Betriebsstätten/Versandstaaten eine Rolle spielen, gibt es zwar Wahlrechte, aber: Die Wahl ist in der Praxis bindend (d. h. das muss strategisch und systemseitig sauber aufgesetzt werden – nicht „mal so, mal so“).


5) Quick-Checkliste: Damit’s im Alltag nicht doppelt läuft

  • B2C oder B2B? (OSS betrifft typischerweise B2C; bei B2B läuft’s regelmäßig anders.)
  • Wo seid ihr für Union-OSS registriert (MSI)? Frankreich oder Deutschland?
  • Systemlogik fixieren: FR → DE muss entweder OSS-geführt oder DE-UStVA-geführt sein – nicht beides.
  • Korrekturprozess festlegen: Wo wird korrigiert (OSS-Folgeperiode vs. nationale Berichtigung)?

Nächster Schritt (damit ich euch den „Blueprint“ bauen kann)

Wenn du mir noch kurz sagst:

  1. B2C oder B2B (oder gemischt)?
  2. Wo seid ihr aktuell für Union-OSS registriert (FR oder DE)?

…dann mache ich euch daraus einen konkreten Buchungs-/Melde-Blueprint: Welche Umsätze in welche Erklärung gehören, wie ihr die Doppelspur systemisch verhindert und wie Korrekturen „prozessfest“ laufen.

Hinweis: Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Einzelfallprüfung (z. B. zu Betriebsstätten-/Registrierungsdetails, Rechnungsanforderungen, Sonderfällen).